Diese Rubrik dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Nachstehend haben wir einige Urteile deutscher Gerichte aufgeführt, welchen Sie entnehmen können, dass die Kosten für die Beauftragung von Detektiven unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar beziehungsweise erstattungsfähig sein können.

 

Für juristische Fragen empfiehlt sich in jedem Fall eine Rücksprache mit Ihrer Rechtsabteilung beziehungsweise einem zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Eine Gewähr für die Richtigkeit der nachfolgenden Angaben wird nicht übernommen.

 

BAG 5 AZR 116/86

LAG Rheinland Pfalz Sa 979/99

OLG München, 11 W 1592/93

BAG Kassel, 8 AZR 5/97

LG Aachen, Az 5 T 75/85

Beschluss des BAG, Az 1 ABR 26/90

LAG Düsseldorf, Az 7TA243/94

LAG München, Az 6 Sa 96/82

LG Freiburg/Breisgau, Az 3 T 80/94

OLG Koblenz, Az 14 NJW 671/90