Sie bemerken Warenverlust oder Fehlbestände an Bargeld im Tresor bzw. bei den Kassenabrechnungen? Auch in diesen Fällen identifizieren wir die unbekannten Täter und werden die Straftaten beweiskräftig dokumentieren. Entstandene Schäden können somit gegenüber den Tätern zivilrechtlich eingefordert werden.
Hinweis auf unsere Rubrik „Urteile“ – BAG 5 AZR 116/86